PE 6-3000-077/19 (7. August 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Diese Kurzinformation dient lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, von einer Weiterleitung an externe Stellen ist abzusehen. Der Fachbereich hat Informationen zu der unionsrechtlichen Durchsetzung der seitens der EU gegen Syrien verhängten restriktiven Maßnahmen, auf die die Festsetzung eines iranischen Tankers vor Gibraltar gestützt wird, bereitgestellt. Die Bearbeitung dieser europarechtlichen Fragestellung erfolgte in der Ausarbeitung Völkerrechtliche Aspekte der Festsetzung eines iranischen Tankers vor Gibraltar (WD 2 - 3000 - 084/19). Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Europarechtliche Rechtsgrundlage zur Festsetzung eines iranischen Tankers vor Gibraltar