PE 6 - 3000 - 075/19 (26.07.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Diese Ausarbeitung dient lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, von einer Weiterleitung an externe Stellen ist abzusehen. Vor dem Hintergrund der Sperrung überlasteter Straßen in Österreich für den Ausweichverkehr ist der Fachbereich aus einem MdB-Büro um Hinweise zur Vereinbarkeit derartiger Maßnahmen mit dem Unionsrecht gebeten worden. Telefonisch wurde der Auftraggeber über die möglichweise beeinträchtigten Unionsvorschriften informiert, insb. Art. 18, 21, 34, 56 AEUV. Es wurde darauf hingewiesen, dass es für die rechtliche Beurteilung maßgeblich darauf ankomme, gegen welche Verkehrsteilnehmer sich die fraglichen Maßnahmen konkret richten. Sofern auch der inländische Ausweichverkehr von den Sperrungen erfasst wird, sei in erster Linie an eine Beschränkung der einschlägigen Grundfreiheiten, nicht aber an eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu denken. Für die Rechtfertigung einer möglichen Beschränkung der Grundfreiheiten aus Gründen des Gesundheitsschutzes sei aufgrund der Rechtsprechung des EuGH insbesondere zu berücksichtigen, dass der Mitgliedstaat, der sich auf eine Ausnahmebestimmung der Verträge beruft, die Umstände darlegen müsse, aus denen sich die behaupteten Gesundheitsgefahren und die Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Schutzmaßnahmen ergeben. – Fachbereich Europa – Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Auskunft zur Vereinbarkeit der Sperrung überlasteter Straßen für Ausweichverkehr mit Unionsrecht