© 2016 Deutscher Bundestag PE 6 - 3000 - 73/16 Fragen zu den Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam Sachstand Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Sachstand PE 6 - 3000 - 73/16 Seite 2 Fragen zu den Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam Aktenzeichen: PE 6 - 3000 - 73/16 Abschluss der Arbeit: 24. Mai 2016 Fachbereich: PE 6: Fachbereich Europa Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Sachstand PE 6 - 3000 - 73/16 Seite 3 1. Fragestellung Die Ausarbeitung setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern das zwischen der Europäischen Union (EU) und der Sozialistischen Republik Vietnam (im Folgenden: Vietnam) verhandelte Freihandelsabkommen (im Folgenden: FHA) Vietnam einen Spielraum belässt, das Gesetz zum Bodenrecht 1 und die hierin enthaltenen Zugriffsmöglichkeiten Vietnams auf Bodenrechte (Landenteignungen ) zu ändern. Die folgenden Ausführungen beruhen auf den von der Kommission am 1. Februar 2016 veröffentlichten Ergebnissen der am 2. Dezember 2015 abgeschlossen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen .2 Im Hinblick auf die Bestimmungen Vietnams betreffend das Bodenrecht und den Entzug von Bodennutzungsrechten wird auf den Sachstand „Staatliche Zugriffsmöglichkeiten auf Landflächen in Vietnam“ (WD 3 - 3000 - 091/16) der Wissenschaftlichen Dienste vom 22. März 2016 verwiesen. 2. Auswirkungen des FHA auf die Regelungsmöglichkeiten Vietnams im Hinblick auf Zugriffsmöglichkeiten des vietnamesischen Staates Bestimmungen des FHA, die potenziell dazu geeignet sind, den Spielraum Vietnams zur Regelung seines Bodenrechts im Hinblick auf Landenteignungen einzuengen, könnten sich insbesondere aus Kapitel 8 FHA (Trade in Services, Investment and E-Commerce)3 ergeben. Ausgehend von der Annahme, dass eine ausländische Investition im Sinne des FHA4 mit der Einräumung eines Landnutzungsrechts entsprechend den Regelungen des vietnamesischen Bodenrechts verbunden ist, könnte eine Neuregelung des vietnamesischen Bodenrechts potenziell mit den Investitionsschutzbestimmungen des FHA konfligieren. Insofern statuiert Kapitel 8, Chapter II, Art. 16 FHA in Verbindung mit der Konkretisierung durch Annex [] ein Verbot von direkten und indirekten Enteignungen („direct/indirect expropriation“).5 Von diesem allgemeinen Verbot ausgenommen sind jedoch direkte und indirekte Enteignungen, die einem öffentlichen Zweck dienen, in einem rechtstaatlichen Verfahren und auf einer diskriminierungsfreien Grundlage erfolgen sowie eine angemessene Entschädigung vorsehen. 1 Abrufbar unter http://www.itpc.gov.vn/investors/how_to_invest/law/Law_on_land/mldocument_view/?set_language =en. 2 Abrufbar unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1437 . 3 Abrufbar unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/february/tradoc_154210.pdf. 4 Zur Definition des Investitionsbegriffs vgl. Kapitel 8, Chapter I, Art. (…), Nr. 4 (p), insbesondere (i) („tangible or intangible, movable or immovable property, as well as any other property rights, such as leases, mortgages, liens, and pledges“) und (iv) („turnkey, construction, management, production, concession, revenue-sharing, and other similar contracts“). 5 „Neither Party shall directly or indirectly nationalise, expropriate or subject to measures having an effect equivalent to nationalisation or expropriation […] the investments of investors of the other Party […]“. Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Sachstand PE 6 - 3000 - 73/16 Seite 4 Im Hinblick auf Landenteignungen durch Vietnam sieht das FHA in Kapitel 8, Chapter II, Art. 16.3 konkret vor: „Notwithstanding Paragraphs 1 and 2, in the case the Socialist Republic of Viet Nam is the expropriating Party, any measure of direct expropriation relating to land shall be: i) for a purpose in accordance with the applicable domestic legislation and ii) upon payment of compensation equivalent to the market value, while recognising the applicable domestic legislation “. Hierbei bezieht sich der Begriff „applicable domestic legislation“ auf das eingangs erwähnte Bodenrecht Vietnams (No. 45/2013/QH13) und das Dekret 44/2014/ND-CP betreffend die Landpreise6 in der Fassung des Inkrafttretens des FHA. Insoweit wird der für eine FHA-konforme Enteignung erforderliche „public purpose“ durch Kapitel 8, Chapter II, Art. 16.3 FHA dahingehend konkretisiert, dass er bei einer Enteignung durch Vietnam den im Landrecht vorgesehenen Zwecken7 entsprechen muss. Die Inbezugnahme des zur Zeit des Inkrafttretens des FHA geltenden Bodenrechts spricht a priori dafür, dass insoweit der Spielraum Vietnams zur Modifikation der nationalen Bestimmungen eingeschränkt wird. Gegen diese Annahme streitet jedoch bereits die Klarstellung in Kapitel 8, Chapter I, wonach die Vertragsparteien das Recht behalten, Regelungen zu erlassen, beizubehalten und durchzusetzen.8 Zudem bekräftigt Kapitel 8, Chapter II, Art. 13 FHA die Regelungshoheit der Vertragsparteien und mithin ihr Recht, insbesondere im Hinblick auf Gemeinwohlinteressen9 eigenständige Regelungen zu erlassen.10 3. Folgerungen für die Zugriffsmöglichkeiten des vietnamesischen Staates Die vorstehenden Erwägungen sprechen aus hiesiger Sicht dagegen, dass die Regelungsbefugnis Vietnams zur Änderung seines Bodenrechts und der darin enthaltenen Zugriffsmöglichkeiten Vietnams auf Bodenrechte (Landenteignungen) durch die Bestimmungen des FHA substantiell eingeschränkt werden. - Fachbereich Europa - 6 Abrufbar unter http://itpc.hochiminhcity.gov.vn/investors/how_to_invest/law/Decree _No.44_2014/mldocument_view/?set_language=en. 7 Vgl. hierzu Wissenschaftliche Dienste, Sachstand „Staatliche Zugriffsmöglichkeiten auf Landflächen in Vietnam “, WD 3 - 3000 - 091/16, S. 4 f. 8 „Consistent with the provisions of this Title, each Party retains the right to adopt, maintain and enforce measures necessary to pursue legitimate policy objectives such as the protection of society, the environment and public health, the integrity and stability of the financial system, the promotion of security and safety, and the promotion and protection of cultural diversity.” 9 Kapitel 8, Chapter II, Art. 13.1 FHA: „The Parties reaffirm the right to regulate within their territories to achieve legitimate policy objectives, such as the protection of public health, safety, environment or public morals, social or consumer protection or promotion and protection of cultural diversity.“ 10 Kapitel 8, Chapter II, Art. 13.1 FHA: „For greater certainty, the provisions of this section shall not be interpreted as a commitment from a Party that it will not change the legal and regulatory framework, including in a manner that may negatively affect the operation of covered investments or the investor’s expectations of profits.“