PE 6 - 3000 - 068/19 (11.07.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Diese Ausarbeitung dient lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, von einer Weiterleitung an externe Stellen ist abzusehen. Der Fachbereich ist telefonisch aus einem MdB-Büro kontaktiert worden mit einer Verständnisfrage zu den Gründen, aus denen die Bundesregierung die Bereitstellung von Verfahrensdokumenten zu einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren ablehnt. Telefonisch und per E-Mail wurde der Auftraggeber über die maßgebliche Vorschrift in § 4 Abs. 6 EUZBBG und die entsprechende Unterrichtungspraxis der Bundesregierung informiert. Ferner wurde der Auftraggeber nach interner Rücksprache auf die Möglichkeit hingewiesen, mit den für das EuDoX-Monitoring zuständigen Referenten über die Ablehnung in Kenntnis zu setzen. Link zur Datenbank der Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement _decisions/?lang_code=de Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Auskunft zu § 4 Abs. 6 EUZBBG