© 2019 Deutscher Bundestag PE 6 - 3000 - 060/19 Der Europäische Gerichtshof Aufbau, Verfahren, Rechtsprechung Dokumentation Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Dokumentation PE 6 - 3000 - 060/19 Seite 2 Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Diese Ausarbeitung dient lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, von einer Weiterleitung an externe Stellen ist abzusehen. Der Europäische Gerichtshof Aufbau, Verfahren, Rechtsprechung Aktenzeichen: PE 6 - 3000 - 060/19 Abschluss der Arbeit: 18. Juni 2019 Fachbereich: PE 6: Fachbereich Europa Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Dokumentation PE 6 - 3000 - 060/19 Seite 3 1. Fragestellung und Vorbemerkung Der Fachbereich ist beauftragt worden, Aufbau und Verfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie seinen institutionellen Auftrag darzustellen. Darüber hinaus wird um eine Übersicht zur Auslegungsmethodik des EuGH und eine Abgrenzung der Europäischen Methodenlehre gebeten. Zur Beantwortung der akademischen Fragestellungen wird auf das Arbeitsformat der Dokumentation zurückgegriffen, in dem einschlägige Fachtexte zur Beantwortung herangezogen werden. 2. Zur Institution Der EuGH zählt zu den sieben Organen der Europäischen Union (EU). Sein Auftrag umfasst die Rechtsprechung in der EU. Damit gewährleistet er die richtige Auslegung und Anwendung des europäischen Primär- und Sekundärrechts in der EU. Er überprüft die Übereinstimmung der Rechtsakte der EU-Organe mit dem geltenden Unionsrecht und stellt die Einhaltung der sich aus dem primären und sekundären Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten sicher. Ihm kommt darüber hinaus die Aufgabe zu, auf Ersuchen der Gerichte der Mitgliedstaaten das Unionsrecht auszulegen. 2.1. Auftrag Der Rechtsschutzauftrag des EuGH ist ausgeführt in: Anlage 1. 2.2. Aufbau Der Aufbau der Gerichtsbarkeit der EU ist dargestellt in: Anlage 2. 2.3. Verfahrensarten Die Verfahrensarten, gegliedert in die Verfahren zur Kontrolle des vertragsgemäßen Verhaltens der Mitgliedstaaten, die Vorabentscheidungsverfahren sowie die Verfahren zur Kontrolle der Handlungen der Organe der EU werden ausgeführt in: Anlage 3. 3. Rechtsprechung 3.1. Auslegung des Unionsrechts Die Auslegungsmethoden des EuGH sind Gegenstand der Darstellungen in Anlage 4. Sie werden ergänzt durch die umfassende Erörterung von Methodenfragen in der Rechtsprechung des EuGH in: Anlage 5. Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Dokumentation PE 6 - 3000 - 060/19 Seite 4 Die sich aus dem Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen für die Gerichte der Mitgliedstaaten (und auch ihre Behörden) werden ausgeführt in Anlage 6. Fachbereich Europa