© 2019 Deutscher Bundestag PE 6 - 3000 - 057/19 Die Milcherzeugung im Rahmen der unionsrechtlichen Gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte Kurzinformation Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation PE 6 - 3000 - 057/19 Seite 2 Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Diese Ausarbeitung dient lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, von einer Weiterleitung an externe Stellen ist abzusehen. Die Milcherzeugung im Rahmen der unionsrechtlichen Gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte Aktenzeichen: PE 6 - 3000 - 057/19 Abschluss der Arbeit: 4. Juni.2019 Fachbereich: PE 6: Fachbereich Europa Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation PE 6 - 3000 - 057/19 Seite 3 1. Fragestellung Der Fachbereich wird um eine Darstellung des unionsrechtlichen Rahmens der Milcherzeugung auf Grundlage der Gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte gebeten. 2. Die wesentlichen für die Milcherzeugung relevanten Regelungen der Verordnung 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse1 (nachfolgend: VO 1308/2013) trat 2013 an die Stelle der Einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung und umfasst nunmehr nahezu den gesamten Bereich des Agrarmarktrechts in einem einheitlichen Rechtsakt. Wesentliche Regelungsbereiche der VO 1308/2013 sind: Binnenmarktregelungen (öffentliche und private Lagerhaltung, Vermarktungsnormen, Regelungen zu Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden), Der Handel mit Drittländern , Wettbewerbsvorschriften (Vorschriften für Unternehmen, staatliche Beihilfen), Allgemeine Bestimmungen (insbesondere außergewöhnliche Maßnahmen bei Marktstörungen ) Durchführungsbestimmungen sowie Übergangs- und Schlussbestimmungen. - Fachbereich Europa - 1 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007