PE 6-3000-47/18 (14. März 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Diese Kurzinformation dient lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, von einer Weiterleitung an externe Stellen ist abzusehen. Der Fachbereich ist um Informationen zu dem vom Königreich Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 7. September 2017 eingereichten Antrag zur Erstellung eines Gutachtens nach Art. 218 Abs. 11 AEUV zur Vereinbarkeit verschiedener Bestimmungen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (CETA) mit den europäischen Verträgen (Gutachtenverfahren 1/17) ersucht worden. Die Antragsschrift des Königreichs Belgien vom 7. September 2017 zu diesem Gutachtenersuchen liegt in deutscher Textfassung vor.1 Diesem Gutachtenersuchen liegt folgende Fragestellung zugrunde: „Ist das am 30. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichnete CETA zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits in seinem Kapitel Acht (‚Investitionen‘) Abschnitt F (‚Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten‘) mit den Verträgen – einschließlich der Grundrechte – vereinbar?“2 Der EuGH soll im Einzelnen folgende Fragen beantworten: • Ist das ICS mit der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts vereinbar?3 1 Antrag Belgiens vom 07.09.2017 auf ein Gutachten zu der Frage, ob das Wirtschafts- und Handelsabkommen vom 30.10.2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits in seinem Kapitel Acht (‚Investitionen‘) Abschnitt F (‚Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten‘) mit den Verträgen, einschließlich der Grundrechte, zu vereinbaren ist (nachfolgend: Gutachtenauftrag), abrufbar unter: http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=178135. 2 Gutachtenauftrag (Fn. 1) Rn. 4, 194. 3 Gutachtenauftrag Rn. 22 ff. Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Zum Gutachtenverfahren 1/17 zur Vereinbarkeit von CETA mit den europäischen Verträgen Kurzinformation Zum Gutachtenverfahren 1/17 zur Vereinbarkeit von CETA mit den europäischen Verträgen Fachbereich Europa (PE 6) Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Seite 2 • Ist das ICS mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 20 und 21 der Grundrechtecharta und dem Gebot der Effektivität des Unionsrechts vereinbar?4 • Steht das ICS mit dem in Art. 47 der Charta niedergelegten Recht auf Zugang zu den Gerichten – für sich betrachtet oder in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz , wie er in den Art. 20 und 21 der Charta niedergelegt ist – in Einklang?5 • Sind die in CETA vorgesehenen Bestimmungen über das Gericht mit dem Recht auf ein unabhängiges, unparteiisches und durch Gesetz errichtetes Gericht, wie es in Art. 47 Abs. 2 der Charta verankert ist, vereinbar?6 Die Bundesregierung hat zu diesem Gutachtenverfahren am 19. Januar 2018 eine Stellungnahme abgegeben.7 Ein Termin zur Vorlage des beantragten Gutachtens konnte nicht ermittelt werden. - Fachbereich Europa - 4 Gutachtenauftrag Rn. 39 ff. 5 Gutachtenauftrag Rn. 65 ff. 6 Gutachtenauftrag Rn. 89 ff. 7 Stellungnahme der Bundesregierung in dem Gutachtenverfahren 1/17 betreffend den Antrag des Königreichs Belgien nach Art. 218 Abs. 11 AEUV vom 19. Januar 2018, abrufbar unter: http://eudoxap01.bundestag .btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=180682.