PE 6 - 3000 - 013/21 (01.03.2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Nach Auskunft der Kommission hat diese zu dem Vorhaben Containerhafen Usedom eine Petition einer polnischen Organisation erhalten, die inzwischen beantwortet wurde. Außerdem erhielt sie eine Nachfrage aus Deutschland, deren Beantwortung vorbereitet würde. Grundsätzlich befinde man sich in einem sehr frühen Verfahrensstadium, sodass eine Entscheidung über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens noch nicht getroffen werden könne. Soweit der Kommission bekannt sei, werden in Polen derzeit noch Unterlagen für die Entscheidung, ob ein Konsultationsverfahren im Sinne der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung einzuleiten ist, gesammelt. Ein solches ist entgegen Zeitungsberichten wohl noch nicht durchgeführt worden, sodass auch die Frage nach der Öffentlichkeitsbeteiligung noch aussteht. Die Kommission beobachtet den Vorgang derzeit, aber ist bislang nicht tätig geworden. - Fachbereich Europa - Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Europäisches Umweltrecht und der geplante Containerhafen Usedom