PE 6 - 3000 - 012/21 (18. Februar 2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsich tigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Fachbereich Europa wurde beauftragt zu ermitteln, in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Zustimmung zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates zur Änderung des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Direktwahlakt – DWAi) derzeit noch aussteht. Am 13. Juli 2018 nahm der Rat der EU nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) vom 4. Juli 2018 den Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 zur Änderung des DWA an. Der Beschluss wurde am 16. Juli 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Grundlage des Beschlusses bildete die Entschließung des EP vom 11. November 2015, mit der dieses einen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts der Europäischen Union durch Änderung des DWA vom 20. September 1976 und der darin festgelegten Bestimmungen zum europäischen Wahlverfahren vorgelegt hatte. Nach Art. 223 Abs. 1 UAbs. 2 S. 2 AEUV tritt dieser Beschluss des Rates erst in Kraft, nachdem ihm alle Mitgliedstaaten „im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften“ zugestimmt haben. Für die Ratifikation in Deutschland sieht § 3 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) den Erlass eines Gesetzes gemäß Art. 23 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vor. Das hierfür in Betracht kommende Gesetz ist das Europawahlgesetz (EuWG).ii Der Fachbereich Europa hat die Frage mit Unterstützung des EU-Verbindungsbüros des Deutschen Bundestages (Referat PE 4) der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU vorgelegt und folgende Auskunft erhalten: Die Zustimmung im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften steht in drei Mitgliedstaaten noch immer aus; dies sind Zypern, Deutschland und Spanien. Fachbereich Europa Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Stand der Ratifizierung des sog. Direktwahlaktes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kurzinformation Stand der Ratifizierung des sog. Direktwahlaktes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Fachbereich Europa (PE 6) Seite 2 i Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments; beigefügt dem Beschluss des Rates vom 20. September 1976, Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates, geändert durch den Beschluss 93/81/Euratom, EGKS, EWG des Rates und den Beschluss 2002/772/EG, Euratom des Rates. ii Vgl. hierzu: Rathke, Reform des Wahlrechts der EU: Umsetzung des Direktwahlakts, PE-Dok 37/2018