PE 6 – 3000 - 009/18 (23. Januar 2018) © 2019 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Diese Kurzinformation dient lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, von einer Weiterleitung an externe Stellen ist abzusehen. Der Fachbereich Europa wurde um Darstellung der Kompetenzen der Europäischen Union (EU) im Bereich der Terrorbekämpfung sowie um einen Überblick zu den von ihr getroffenen Maßnahmen ersucht. Kompetenzen der EU im Bereich der Terrorbekämpfung Der Bekämpfung des Terrorismus wird in den Grundlagenverträgen der EU weder eine eigene Zielbestimmung zugeordnet, noch wird der Union eine eigenständige Aufgabe zugewiesen. Dagegen bildet der Kampf gegen den Terror aber Gegenstand zentraler EU-Politiken. Dies gilt einerseits im Rahmen des seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vergemeinschafteten Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 67 bis 89 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU - AEUV), andererseits für den Bereich der intergouvernemental ausgestalteten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 21 bis 46 des Vertrags über die Europäische Union - EUV). Ausdrücklichen Bezug zu Terroranschlägen stellt die Solidaritätsklausel in Art. 222 AEUV her und definiert umfassende Unterstützungspflichten der Union wie auch ihrer Mitgliedstaaten gegenüber dem betroffenen Mitgliedstaat. Eine ausführliche Betrachtung des politischen Hintergrunds und des europäischen Rechtsrahmens für das Handeln der Union im Bereich der Terrorbekämpfung enthält die beigefügte: Anlage 1. Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung Hinsichtlich ihrer intendierten Wirkungskreise lassen sich die Maßnahmen der Union zur Bekämpfung des Terrorismus in solche mit interner und externer Dimension unterscheiden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese Unterscheidung nicht geeignet ist, eine Maßnahme streng dem Rechtsrahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zuzuordnen. Solche kompetentiellen Überlagerungen treten insbesondere bei völkerrechtlichen Abkommen der EU mit Drittstaaten auf, in denen etwa in sachlicher Hinsicht polizeilich oder strafrechtlich relevante Aspekte Regelungsgegenstand sind. Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Terrorbekämpfung durch die Europäische Union - Maßnahmen und Kompetenzen Kurzinformation Terrorbekämpfung durch die Europäische Union - Maßnahmen und Kompetenzen Fachbereich PE 6 (Europa) Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Seite 2 Eine Auswahl der in den vergangenen zwei Jahren ergriffenen und vorgeschlagenen Maßnahmen der Union mit interner und externer Dimension enthält ebenfalls Anlage 1. Die jüngste, von der Europäischen Kommission (KOM) herausgegebene Umfassende Bewertung der EU-Sicherheitspolitik (SWD(2017) 278 final PART 1/2) deckt mit einer eigenen Übersicht über die Aktivitäten der EU einen größeren Betrachtungszeitraum ab. Sie ist untergliedert in die folgenden Bereiche: EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung und horizontale Instrumente (Tz. II.4.b), Prävention (Tz. II.5.b), Schutzmaßnahmen (Tz. II.6.b), Krisenmanagement (Tz. II.7.b) sowie Terrorismusfinanzierung (Tz. II.8.b). Das von der KOM publizierte Arbeitsdokument ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar und hier auszugsweise beigefügt als Anlage 2. Diese Informationen werden ergänzt durch eine aktuelle Übersicht der Terrorbekämpfungsmaßnahmen der EU-Strafverfolgungsbehörde EUROPOL, hier in englischer Originalsprache beigefügt als Anlage 3. Eine weitere thematisch gegliederte Übersicht über die Maßnahmen der EU zur Terrorbekämpfung bietet die Website des Rats der Europäischen Union unter: http://www.consilium.europa.eu/en/policies /fight-against-terrorism/. Das ausschließlich englischsprachige Informationsangebot umfasst folgende Aspekte der Terrorabwehrmaßnahmen der EU: EU counter-terrorism strategy Counter-Terrorism Coordinator Response to foreign terrorist fighters and recent terrorist attacks in Europe Fight against money laundering and terrorist financing Passenger name record data (PNR) Eine Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung für den Gesamtbereich der Terrorbekämpfung stellt das Portal EUR-LEX unter folgendem Link zur Verfügung: http://eur-lex.europa.eu/search.html?qid=1412582464618&OBSOLETE_LE- GISUM=false&type=named&SUM_2_CODED=2307&SUM_1_CODED=23&name=summary -eu-legislation:justice_freedom_security. – Fachbereich Europa –