WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Ausarbeitung Prioritäten und Stellenwert der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der 2020-Strategie der Europäischen Union WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 2 WD 11 – 3000 – 9/11 Prioritäten und Stellenwert der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der 2020-Strategie der Europäischen Union Aktenzeichen: WD 11 – 3000 – 9/11 Abschluss der Arbeit: 16.02.2011 Fachbereich: WD 11: Europa Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 3 WD 11 – 3000 – 9/11 Inhaltsverzeichnis 1. Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich der Beschäftigungspolitik 4 2. Beschäftigungspolitische Leitlinien der Agenda 2020-Strategie 4 3. Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung 9 4. Beschäftigungspolitische Leitlinien im Jahreswachstumsbericht 2011 14 5. Resonanz auf die beschäftigungspolitische Leitlinien der Europa 2020-Strategie 18 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 4 WD 11 – 3000 – 9/11 1. Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich der Beschäftigungspolitik Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union (AEUV) eröffnet der Europäischen Union im Bereich der Beschäftigungspolitik keine Regelungskompetenzen sondern eine die Kompetenzen der Mitgliedstaaten ergänzende Koordinierungskompetenz. Nach Artikel 145 AEUV arbeiten die Mitgliedstaaten und die Union „auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, um die Ziele des Artikels 3 des Vertrags über die Europäischen Union zu erreichen.“ Art. 3 Abs. 3 Vertrag über die Europäische Union (EUV) verpflichtet die Europäische Union u.a., „eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt,...“ zu schaffen. Die Zusammenarbeit und Koordinierung auf diesem Politikfeld erfolgen auf Grundlage des Art. 148 AEUV über die Festlegung beschäftigungspolitischer Leitlinien auf der Ebene der Europäischen Union (EU)1, die jährliche Vorlage von Berichten der Mitgliedstaaten über deren Durchführung 2, die jährliche Überprüfung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten durch den Rat3 sowie den von Rat und EU-Kommission gemeinsam zu erstellenden Jahresbericht über die Beschäftigungslage in der EU und die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien4. Im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses soll den Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten und der Verantwortung der Sozialpartner Rechnung getragen werden5. 2. Beschäftigungspolitische Leitlinien der Agenda 2020-Strategie Auf dieser Grundlage hat die Kommission als Bestandteil der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes , nachhaltiges und integratives Wachstum Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen6, die der Rat der Europäischen Union am 21. Oktober 1 Art. 148 Abs. 2 AEUV 2 Art. 148 Abs. 3 AEUV 3 Art. 148 Abs. 4 AEUV 4 Art. 148 Abs. 5 AEUV 5 Rat der Europäischen Union, 21. Mai 2010, Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten 6 Rat der Europäischen Union, 30. April 2010, Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/20092014/documents/com/comcom%282010%290193/comcom %282010%290193de.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 5 WD 11 – 3000 – 9/11 2010 beschlossen hatte7. Offenbar soll hiermit eine zweite Phase der Flexicurity-Agenda der Kommission eingeleitet werden8 mit dem erklärten Ziel, Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt miteinander in Einklang zu bringen9. Von den 10 Leitlinien der 2020-Strategie betreffen lediglich vier Leitlinien die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten mit folgenden Festlegungen : • Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit (Leitlinie 7). Für die Mitgliedstaaten wird als Zielmarke ihrer nationalen Bemühungen festgelegt , die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-jährigen Frauen und Männer auf 75 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen, indem insbesondere junge Menschen, ältere Arbeitnehmer und Behinderte intensiver am Erwerbsleben beteiligt und legale Migranten besser integriert werden. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die von der Kommission vorgeschlagenen Flexicurity-Grundsätze zur Arbeitsmarktpolitik zugrundezulegen. Im vollen Umfang sollten die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Erhöhung der Beschäftigungsquote und zum Abbau der Segmentierung des Arbeitsmarktes, der Nichterwerbstätigkeit und der strukturellen Arbeitslosigkeit sowie zur Bekämpfung der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt genutzt werden10. 7 Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2010 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:308:0046:0051:DE:PDF 8 Centrum für Europäische Politik, Strategie Europa 2020, 29.03.2010 9 Die Kommission definiert auf ihrer Homepage Flexicurity wie folgt: „Das Konzept der Flexicurity soll die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern – also Flexibilität und Sicherheit – miteinander in Einklang bringen. So kann Arbeitnehmern der sichere Übergang von einem Job in den anderen erleichtert werden, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen leidet. Auf diese Weise lässt sich auch das europäische Sozialmodell erhalten. Zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie für mehr „Flexicurity“ sorgen, zählen die Unterstützung des lebenslangen Lernens, die Verbesserung der Betreuung von Arbeitssuchenden sowie die Förderung der Chancengleichheit für alle und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, mit Wissenschaftlern, Sozialpartnern und internationalen Organisationen hat die Europäische Kommission sogenannte Pfade (Maßnahmenpakete) und gemeinsame Grundsätze erarbeitet, die zu mehr „Flexicurity“ führen sollen. Der Flexicurity-Ansatz zielt darauf ab, Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt miteinander in Einklang zu bringen.“ 10 Im Anhang dieses Ratsbeschlusses wird dies wie folgt näher umschrieben: „Die Mitgliedstaaten sollten den sozialen Dialog verstärken und gegen die Segmentierung des Arbeitsmarkts mit Maßnahmen zur Überwindung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, der Unterbeschäftigung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorgehen. Die berufliche Mobilität sollte belohnt werden. Das Thema Qualität der Arbeitsplätze und Beschäftigungsbedingungen sollte behandelt werden. Die Mitgliedstaaten sollten gegen Armut trotz Erwerbstätigkeit vorgehen und Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern. Ein angemessener Sozialversicherungsschutz sollte auch für Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und für Selbständige sichergestellt sein. Die Arbeitsvermittlungsdienste spielen eine wichtige Rolle bei Aktivierung und Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse; ihr Angebot sollte daher um frühzeitige personalisierte Dienstleistungen und aktive und präventive Arbeitsmarktmaßnahmen erweitert werden. Diese Dienstleistungen und Maßnahmen sollten allen offen stehen, auch jungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen und Personen, die dem Arbeitsmarkt besonders fern stehen. Maßnahmen, die bewirken, dass Arbeit sich lohnt, sind weiterhin wichtig. Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit Leitlinie 2 der Grundzüge der Wirtschaftspolitik dafür eintreten, dass die richtigen Rahmenbedingungen bestehen, so dass die Ergebnisse von Lohnverhandlungen und die Entwicklung der Arbeitskosten mit den Trends bei Preisstabilität und Produktivität in Einklang stehen. Die Mitgliedstaaten sollten die Steuerund Sozialleistungssysteme überprüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit die öffentli- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 6 WD 11 – 3000 – 9/11 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss kritisiert in seiner Stellungnahme vom 27. Mai 201011, dass in den Flexicurity-Grundsätzen des Rates die Qualität der Arbeit als gleichwertiger Grundsatz bislang keine Aufnahme gefunden hat. Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens (Leitlinie 8). Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit sollen durch ein angemessenes Bildungs- und Qualifikationsangebot gefördert werden, um der gegenwärtigen und künftigen Nachfrage nach Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden. Hochwertige Ausbildungsangebote und eine attraktive berufliche Weiterbildung müssten ergänzt werden durch wirksame Anreize zum lebenslangen Lernen und Bildungsangeboten, die eine zweite Chance zum Schulabschluss geben. Jedem Erwachsenen müsse die Chance zur Höherqualifizierung erhalten. Ergänzt werden müssten diese Maßnahmen durch eine gezielte Migrations- und Integrationspolitik. Kernziele zu dieser Leitlinie werden nicht festgelegt . Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss zeigt sich in seiner Stellungnahme vom 27. Mai 2010 verwundert, dass in den Leitlinien nichts zu den Themen betriebliche Gesundheitsförderung, existenzsicherndes Einkommen, Gestaltung der Arbeitszeit und Verhinderung überlanger Arbeitszeit, Vereinbarkeit Beruf/Familie ausgeführt wird12. Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung (Leitlinie 9). Erhöhte Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung sollen zu einem größeren Angebot an hochwertiger Bildung und zur Anhebung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten führen, was wiederum den Mitgliedstaaten ermögliche, auf die sich rasch wandelnden Erfordernisse moderner Arbeitsmärkte zu reagieren. Den Mitgliedstaaten wird als Zielmarken für ihre nationalen Ziele die Reduzierung der Schulabbruchquote auf 10 % bis zum chen Stellen in der Lage sind, die erforderliche Unterstützung zu leisten, um die Erwerbsbeteiligungsquote zu erhöhen und die Nachfrage nach Arbeitskräften zu steigern. Sie sollten das aktive Altern, die Gleichstellung der Geschlechter, auch die gleiche Entlohnung, sowie die Arbeitsmarkteingliederung von jungen Menschen, Behinderten , legalen Migranten und anderen besonders gefährdeten Personengruppen fördern. Die mit der Schaffung von erschwinglichen Betreuungsmöglichkeiten und arbeitsorganisatorischer Innovation einhergehende Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte auf eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, insbesondere bei Jugendlichen , älteren Arbeitnehmern und Frauen, ausgerichtet sein. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Hindernisse beseitigen, die Berufsneulingen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren, in allen Bereichen, einschließlich der „grünen“ Beschäftigung und der Pflege, Existenzgründungen, Unternehmertum und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen und soziale Innovationen fördern.“ http://eurlex .europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:308:0046:0051:DE:PDF 11 Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020" KOM(2010) endg. vom 27. Mai 2010 (Stellungnahme) Punkt 4.1.7 http://eescopinions.eesc.europa.eu/EESCOpinions.aspx 12 Stellungnahme 4.2.1 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 7 WD 11 – 3000 – 9/11 Jahr 2020 und die gleichzeitige Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 % vorgegeben. • Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut (Leitlinie 10). Die Mitgliedstaaten sollten für eine uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben und für eine Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten Sorge tragen13. Die Mitgliedstaaten sollen die Zahl der unterhalb der nationalen Armutsgrenzen lebenden Europäer um 25 % verringern, wodurch 20 Millionen Menschen aus der Armut herausgeführt würden. Beschäftigungspolitische Leitlinien der Agenda 2020-Strategie im Überblick Leitlinie 7 Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen, Abbau struktureller Arbeitslosigkeit Leitlinie 8 Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen Leitlinie 9 Verbesserung der Qualität und Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme Leitlinie 10 Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut durch Ausweitung von Beschäftigungsmöglichkeiten 13 Weiter wird hierzu ausgeführt: „Die Anstrengungen sollten sich darauf konzentrieren, dass Chancengleichheit unter anderem durch den Zugang aller Bürger zu qualitativ hochwertigen, erschwinglichen und nachhaltigen Dienstleistungen, insbesondere im Sozialbereich, sichergestellt ist. Öffentliche Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4) spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen. Indem man den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft ermöglicht, die Teilnahme derjenigen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, am Erwerbsleben fördert und gleichzeitig verhindert, dass Menschen trotz Arbeit von Armut betroffen sind, wird ein Beitrag zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung geleistet. Dies würde die Verbesserung der Systeme der sozialen Sicherung, eine Politik des lebenslangen Lernens und umfassende aktive Eingliederungsstrategien erfordern , um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen, wobei den Frauen dabei besonderes Augenmerk gelten sollte. Die Systeme der sozialen Sicherung einschließlich der Altersvorsorge und des Zugangs zum Gesundheitswesen sollten so ausgebaut werden, dass eine angemessene Einkommensstützung und ein angemessener Zugang zu Dienstleistungen — und somit der soziale Zusammenhalt — gewährleistet sind, die finanzielle Tragfähigkeit dieser Systeme erhalten bleibt und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und am Erwerbsleben gefördert wird. Die Sozialleistungssysteme sollten zuvorderst sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist und Armut verringert wird, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind, wie Einelternfamilien, Minderheiten einschließlich der Roma, Menschen mit Behinderungen, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, legale Migranten und Obdachlose. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen zur Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft aktiv fördern. Sämtliche Maßnahmen sollten auch auf eine Förderung der Gleichstellung der Geschlechter abzielen." .“ http://eurlex .europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:308:0046:0051:DE:PDF WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 8 WD 11 – 3000 – 9/11 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss schlägt in seiner Stellungnahme vom 27. Mai 2010 vor, die Ziele Garantie eines existenzsichernden Einkommens und die Bekämpfung des Anwachsens des Niedriglohnsektors als Beschäftigungsleitlinie explizit zu benennen. Im Einzelnen umfasst dieser Vorschlag folgende Teilforderungen14: o Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sollen zugunsten von dauerhaften, sozial abgesicherten Arbeitsverhältnissen zurückgedrängt werden; o Übergänge zwischen Ausbildungs- und Erwerbsphasen sind sozial abzusichern; o Es sollen effiziente Konzepte der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Weiterbildung und Schaffung von Beschäftigung entwickelt werden, vor allem für jene, die aufgrund von Ausbildungsdefiziten vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind; o Es seien große Anstrengungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Integration der vom Arbeitsmarkt ausgegrenzter Menschen erforderlich. Abweichende und ergänzende beschäftigungspolitische Positionen des Europäischen Parlaments In ihrer Entschließung vom 8. September 2010 zu dem Vorschlag über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten15 hat das Europäische Parlament (EP) zum Bereich Beschäftigungspolitik Positionen bezogen, die sich in dem Beschluss des Rates zu diesen Leitlinien vom 21. Oktober 201016 nicht oder so nicht wiederfinden. Das EP fordert von den Mitgliedstaaten, mit ihren Reformprogrammen und auf der Grundlage der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze ein nachhaltiges Wachstum anzustreben . Dies wird dahin präzisiert, dass die Reformprogramme der Mitgliedstaaten auf die Schaffung solcher bzw. Integration in solche Arbeitsplätze ausgerichtet sein sollten, die den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) empfohlenen Grundsätzen der menschenwürdigen Arbeit entsprechen. In diesem Zusammenhang solle auch die Verringerung von Armut trotz Arbeit und die Bekämpfung von Kinderarmut angestrebt werden. Nicht aufgegriffen wurde auch die vom EP vorgeschlagene Festlegung, im Rahmen eines „integrativen Wachstums“ einen angemessenen Rechtsrahmen für neue Formen der Arbeit zu schaffen. Dieser Rechtsrahmen solle flexible Beschäftigungsformen gewährleisten, dabei aber die Segmentierung des Arbeitsmarktes verhindern und einen umfassenden Schutz der individuellen und kollektiven Arbeitnehmerrechte, insb. die Vereinbarkeit 14 Stellungnahme 4.4.4 15 Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 (KOM(2010)0193 – C7-0111/2010 – 2010/0115(NLE)) http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2010- 0309+0+DOC+XML+V0//DE 16 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:308:0046:0051:DE:PDF WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 9 WD 11 – 3000 – 9/11 von Berufs- und Privatleben gewährleisten. Zudem sei für eine angemessene soziale Sicherung der Arbeitnehmer zu sorgen. Detaillierte Forderungen erhebt das EP zur Geschlechtergleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. Insb. werden konkrete Zielmarken festgelegt zum Abbau des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen. Das EP schlägt exakte Zielmarken vor für das Ziel, bis 2020 Vollbeschäftigung zu erreichen . Die Mitgliedstaaten sollen bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75% für Männer und Frauen anstreben. Der Anteil der 15- bis 24 jährigen Männer, die eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren oder arbeiten, soll auf 90% gesteigert werden. Außerdem schlägt das EP als Ziel die Anhebung der Beschäftigungsquote der Personengruppe der 15 bis 25-Jährigen, der 50 bis 64-Jährigen bis 2010, der Frauen, der ungelernten Arbeitnehmer , der Menschen mit Behinderungen und der Menschen mit Migrationshintergrund und generell der Gruppe der Langzeitarbeitslosen um 10% vor. Das EP betont die soziale Komponente einer Flexicurity-Strategie. Flexibilität ohne soziale Absicherung sei keine nachhaltige Methode zur Anhebung des Beschäftigungsniveaus. o Hiermit einhergehen muss die obligatorische aktive Unterstützung der Suche nach einem Arbeitsplatz. o Neue Beschäftigungsformen wie atypische Zeitarbeit, Teilzeitarbeit oder Telearbeit sowie die Mobilität von Arbeitnehmern dürften nicht zu einer Beschränkung von individuellen und kollektiven Arbeitnehmerrechten, zum Abbau sozialer Rechte und auch nicht zu einer Verdrängung regulärer unbefristeter Vollzeitbeschäftigung führen. Zu gewährleisten sei die soziale Absicherung von befristeten Arbeitsverträgen. Das EP sieht in der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung eine Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik . Für alle Gruppen der Gesellschaft solle unabhängig von Wohnort und Bildungsstand die Möglichkeit der Teilhabe an Arbeit und der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt bestehen. Den Menschen müsse ein dauerhaftes Sicherheitsgefühl gegeben werden und die Motivation zur Arbeit und zum Einkommenserwerb erhalten bleiben. Für die Mitgliedstaaten stelle sich die Aufgabe, Armut zu bekämpfen, insb. die Bekämpfung der Armut trotz Arbeit. 3. Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung In der Mitteilung eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten 17 werden auf Grundlage der bis zum Jahr 2020 zu erreichenden Beschäftigungsziele, auf die sich die EU verständigt hatte, die Prioritäten der künftigen Arbeitsmarktpolitik der EU skizziert. Hierzu werden vier Leitstrategien beschrieben: 17 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten : Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung vom 23.11.2010, KOM/2010) 682 end. http://eurlex .europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0682:FIN:DE:PDF WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 10 WD 11 – 3000 – 9/11 Besser funktionierende Arbeitsmärkte. Reduzierung der Segmentierung und Unterstützung von Übergängen Die Kommission steht nach wie vor auf dem Standpunkt, mit einer Flexicurity-Strategie die besten Erfolge auf dem Weg zur Modernisierung der Arbeitsmärkte erzielen zu können. Die von ihr vorgeschlagenen Prioritäten sollen die Grundlage bieten für eine Debatte der EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Sozialpartner über die Stärkung der Flexicurity-Komponenten. Hierzu entwirft die Kommission folgende Leitlinien: o Sie spricht sich für flexible und verlässliche vertragliche Regelungen im Arbeitsrecht aus, womit die Segmentierung des Arbeitsmarktes abgebaut und insb. die Unterschiede zwischen Festanstellung und Zeitverträgen verringert werden könnten. Eine interne Flexibilität im Bereich Arbeitsorganisation oder Arbeitszeit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungsverpflichtungen ermöglichen. o Weitere zentrale Bestandteile einer verbesserten Flexicurity-Strategie sollen lebenslanges Lernen und aktive Arbeitsmarktpolitik sein. Handlungsbedarf sieht die Kommission auf den Feldern individuelle Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und in der Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit. o Als weitere Zielsetzungen werden die Kosteneffizienz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und die Bindung von Leistungen an Arbeitslose an der Teilnahme an derartigen Maßnahmen genannt. Diese Maßnahmen sollen ergänzt werden durch solche, die die Nachfrage nach Arbeitskräften erhöhen wie die Subventionierung von Einstellungen. o Eine Reform der Arbeitslosenstützungssysteme sollte das Ziel verfolgen, die Leistungshöhe und die Deckung von Leistungsansprüchen an Konjunkturzyklen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die während der Rezession vorgenommene Ausweitung der Leistungen und Bezugszeiten der Arbeitslosenversicherung wieder zurückzunehmen. Anzustreben sei eine verbesserte Leistungsdeckung für Personengruppen, die am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht sind wie Zeitarbeitskräfte , erstmals angestellte Personen und Selbständige. Die Rentensysteme sollten angemessene und nachhaltige Renten auch für solche Beschäftigten garantieren, die nicht durchgängig Rentenbeiträge geleistet haben. Bereitstellung der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt Diese Strategie zielt ab auf den Abbau des Ungleichgewichts zwischen den vom Arbeitsmarkt geforderten und den vorhandenen Kompetenzen der Beschäftigten. Mit ihr soll eine Antwort auf die Herausforderung der Geschwindigkeit wirtschaftlicher Umstrukturierung an die Qualifikation der vorhandenen Arbeitskräfte und den bereits jetzt bestehenden Fachkräftemangel gegeben werden . Betont wird die Notwendigkeit, Arbeitsmarktdaten zum aktuellen und künftigen Kompetenzbedarf zu erheben. Den EU-Bürgern soll zur Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt die Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 11 WD 11 – 3000 – 9/11 Möglichkeit eröffnet werden, Wissen, Kompetenzen und Fertigkeiten zu erwerben und weiterzuentwickeln . Angestrebt wird in Fortführung der erreichten Verbesserungen hinsichtlich der geografischen Mobilität und dem Abbau von rechtlichen und administrativen Hindernissen eine WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 12 WD 11 – 3000 – 9/11 verstärkte geografische und branchenübergreifende Mobilität von Arbeitskräften im Euroraum. Dazu soll die Transparenz zu den freien Stellen in der gesamten EU erhöht und eine bessere Abstimmung der sozialen Sicherheit insb. für hochmobile Berufsgruppen wie z.B. Forscher erreicht werden. Zur Entwicklung von neuen Lösungsansätzen wie die Einführung eines Berufsausweises evaluiert die Kommission die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Damit das Potenzial der Migration zur Vollbeschäftigung besser genutzt werden kann sollen Migrantinnen und Migranten, die sich legal in der EU aufhalten, besser integriert werden. Dazu sollen Beschäftigungshindernisse abgebaut werden wie Diskriminierung oder Nichtanerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen. Im Einzelnen kündigt die Kommission zum Abbau der Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt ab dem Jahr 2012 vier Leitaktionen an: Erstellung eines EU-Kompetenzpanoramas, um für Arbeitsuchende, Arbeitskräfte, Unternehmen und/oder öffentliche Einrichtungen mehr Transparenz zu bieten. Dieses Panorama soll online zugänglich sein und aktualisierte Vorhersagen zu vorhandenen Kompetenzen und Arbeitsmarkterfordernissen bis zum Jahr 2020 beinhalten. Bereitstellung einer europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe (ESCO) als gemeinsam genutzte Schnittstelle zwischen den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Weiterbildung in allen europäischen Sprachen. Erwogen wird die Vorlage von Vorschlägen für die Reform des Systems zur Anerkennung von Berufsqualifikationen auf Grundlage der Evaluierung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen . Bereits 2011 soll eine neue Agenda zur Integration von Drittstaatsangehörigen auf den Weg gebracht werden, um mit verbesserten Strukturen und Instrumenten den Wissensaustausch und eine umfassende Berücksichtigung der Integrationsprioritäten der Mitgliedstaaten in allen relevanten Politikbereichen zu ermöglichen. Geprüft wird die Vorlage von Vorschlägen zur verbesserten Durchsetzung der Rechte von EU-Wanderarbeitnehmerinnen und -nehmern nach dem Leitmaßstab der Arbeitnehmerfreizügigkeit . Diese Leitaktionen sollen durch eine Vielzahl von begleitenden und vorbereitenden Maßnahmen unterstützt werden18. Höherwertige Arbeitsplätze und bessere Arbeitsbedingungen Die Kommission schlägt Initiativen zur Verbesserung des EU-Rechtsrahmens für Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vor. Neben der Verbesserung der rechtlichen Instrumente sollen eine Vielzahl diese unterstützende weitere Initiativen gestartet werden. Als Schwerpunkte werden in diesem Zusammenhang hervorgehoben: WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 13 WD 11 – 3000 – 9/11 Überarbeitung der Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer , die elektromagnetischen Feldern bzw. krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen ausgesetzt sind, und zur Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen liegen. Untersuchung der Risiken des Passivrauchens Untersuchung der Gefahren einer Exposition gegenüber Nanomaterialien Untersucht werden sollen auch die Gründe für die Zunahme von psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz Zum Bereich der Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen werden vier Leitaktionen vorgestellt . Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie / Legislativvorschlag für eine bessere Durchführung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie (Zeitraum: 2011). Abschließende Bewertung der EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 (2011). Auf dieser Grundlage wird eine Follow-up-Strategie für den Zeitraum 2013-2020 vorschlagen (Zeitraum 2012). Überprüfung der Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Unterrichtung und Anhörung der Arbeitskräfte sowie der EU-Richtlinien zu Teilzeitarbeit und Zeitverträgen und ihre Auswirkung auf die Frauenerwerbsquote und der Gleichheit des Arbeitsentgelts. Dies soll im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern geschehen (Zeitraum: 2012). Umfassende Überprüfung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit im Rahmen des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Sozialpartnern (bis 2014). Unterstützt werden sollen diese Leitaktionen mit folgenden Maßnahmen: Prüfung der Erfolgsaussichten einer Initiative zur Stärkung der Zusammenarbeit der Arbeitsaufsichtsbehörden und anderer Durchsetzungsstellen mit dem Ziel, Schwarzarbeit zu verhindern bzw. zu bekämpfen (Zeitraum 2011). Überprüfung und ggf. Anpassung des politischen Konzepts der Arbeitsqualität (Zeitraum 2011) Untersuchung der Auswirkungen der Richtlinien über Nichtdiskriminierung aus dem Bereich Beschäftigung ( 2000/78/EG und 2000/43/EG) (Zeitraum: 2012). WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 14 WD 11 – 3000 – 9/11 Strategien zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Förderung der Nachfrage nach Arbeitskräften Die Kommission sieht im Wirtschaftswachstum die Grundlage für die Schaffung von Arbeitsplätzen . Dieses soll mit den Leitinitiativen der Strategie Europas 2020 zur Innovationsunion und der Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung gefördert werden. Als weitere Leitaktion schlägt die Kommission die Förderung günstiger Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor. Hierbei sollen administrative und rechtliche Hindernisse bei der Einstellung oder Entlassung von Personal, bei der Gründung neuer Unternehmen und bei dem Eintritt in die Selbständigkeit beleuchtet werden. Gegenstand dieser Leitaktion sind auch die Senkung von Lohnnebenkosten und die Verlagerung von Tätigkeiten von der Schwarzarbeit in reguläre Beschäftigung19. Angestrebt wird die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch den Abbau administrativer Hürden bei der Geschäftsgründung und bei der Einstellung von Personal die Senkung der Lohnnebenkosten die Schaffung von Anreizen, Arbeitsplätze von der Schattenwirtschaft in die reguläre Wirtschaft zu verlagern insb. durch die Weiterentwicklung regulärer Beschäftigung in der häuslichen, sozialen Pflege und anderen nicht gewinnorientierten Tätigkeiten, wodurch den arbeitsmarktfernsten Personen eine Eintrittschance in den Arbeitsmarkt eröffnet werde . Neue Arbeitsplätze sollen zudem durch die Förderung von Unternehmertum, Selbstständigkeit und Innovation entstehen. 19 Leitaktion 13, vgl. Mittelung der Kommission, KOM/2010) 682 end. S. 20 (22). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 15 WD 11 – 3000 – 9/11 Die Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Überblick Besser funktionierende Arbeitsmärkte, Reduzierung der Segmentierung und Unterstützung von Übergängen durch flexible verlässliche vertragliche Regelungen im Arbeitsrecht Abbau der Unterschiede zwischen Festangestellten und Zeitarbeitsverhältnissen Interne Flexibilität im Bereich Arbeitsorganisation oder Arbeitszeit lebenslanges Lernen aktive Arbeitsmarktpolitik Kosteneffizienz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen Bindungen von Unterstützungsleistungen an Teilnahme des Arbeitslosen an Maßnahmen Unterstützung der Nachfrage nach Arbeitskräften durch Subventionierung von Einstellungen Reform der Arbeitslosenunterstützungssysteme – Anpassung an Konjunkturzyklen Bereitstellung der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt Erstellung eines EU-Kompetenzpanoramas Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe Reform des Systems zur Anerkennung von Berufsqualifikationen Neue Agenda zur Integration von Drittstaatsangehörigen Durchsetzung der Rechte von Wanderarbeitnehmern Höherwertige Arbeitsplätze und bessere Arbeitsbedingungen Verbesserung des Rechtsrahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Verbesserung der Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen durch Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie und der Arbeitnehmerentsenderichtlinie, des EU- Rechts zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitskräfte, zur Teilzeitarbeit und Zeitverträgen Schaffung neuer Arbeitsplätze und Förderung der Nachfrage nach Arbeitskräften durch den Abbau administrativer Hürden bei der Geschäftsgründung und bei der Einstellung von Personal Senkung der Lohnnebenkosten Schaffung von Anreizen, Arbeitsplätze von der Schattenwirtschaft in die reguläre Wirtschaft zu verlagern WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 16 WD 11 – 3000 – 9/11 4. Beschäftigungspolitische Leitlinien im Jahreswachstumsbericht 2011 Der erstmals für das Jahr 2011 vorgelegte Jahreswachstumsbericht ist Bestandteil der in der EU zur Bewältigung der Eurokrise implementierten wirtschaftspolitischen Steuerung und des sog. Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Ex-ante-Koordinierung20. Er beschäftigt sich mit der Frage, wie eines der fünf Ziele der Strategie Europa 2020, die Anhebung der Beschäftigungsquote bis 2020 auf 75%, erreicht werden kann. Der im Entwurfsstadium vorliegende Beschäftigungsbericht bildet die Grundlage für den endgültigen gemeinsamen „Beschäftigungsbericht“, der gemäß Artikel 148 Absatz 5 AEUV von der Kommission und vom Rat angenommen wird. Die erste Handlungsempfehlung lautet: Arbeit attraktiver machen. Empfohlen werden die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit Steuer- und Sozialsystem, Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuungsmöglichkeiten darauf auszurichten, die Einbeziehung von Zweitverdienern zu erleichtern. Eine Reform der Rentensysteme sollte in Mitgliedstaaten, wo dies noch nicht geschehen ist, folgende Ziele verfolgen: Anhebung des Rentenalters Abbau von Vorruhestandsregelungen bzw. von Anreizen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer /Förderung des lebenslangen Lernens Rentenpolitische Maßnahmen sollten langfristig tragfähig und finanzierbar sein Förderung des Aufbaus von privatem Sparvermögen zur Aufstockung von Rentenbezügen Angekündigt wird eine Überprüfung der Richtlinie über Pensionsfonds21. Die Kommission hebt hervor, dass die europäischen Wohlfahrtssysteme die Menschen in der Krise Schutz gewährt haben. In Zeiten des Aufschwungs müssten diese aber daraufhin überprüft werden, ob sie genügend Anreize zur Beschäftigungsaufnahme geben. Dazu wird empfohlen Leistungen für Arbeitslose durch Befristung der Unterstützung so zu gestalten, dass sich die Wiederaufnahme der Arbeit lohnt. Alternativ könnten auch Anreize zu Selbständig- 20 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Jahreswachstumsbericht: Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an. vom 12.01.2011, KOM(2011) 11 end. 21 Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 17 WD 11 – 3000 – 9/11 22 So die Forderung von Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann, vgl. Süddeutsche Zeitung vom 28.01.2011 Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ABl. L 235 vom 23.9.2003, S. 10; http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:235:0010:0010:DE:PDF WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 18 WD 11 – 3000 – 9/11 keit geschaffen werden oder eine engere Verknüpfung von Leistungsbezug und Schulungsmaßnahmen und der Stellensuche, eine bessere Abstimmung der Einkommenssteuer insb. bei niedrigen Einkommen und der Bemessung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Anpassung der Arbeitslosenversicherungssysteme an Konjunkturzyklen. Der von diesen gewährte Schutz soll in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs verstärkt werden. Nach Ansicht der Kommission verhindern in einigen Mitgliedstaaten die dort bestehenden Arbeitsvorschriften und starren Arbeitsmärkte den Eintritt in den Arbeitsmarkt. Empfohlen wird eine Ausweitung unbefristeter Arbeitsverhältnisse bei entsprechender Zurückdrängung von Zeitarbeitsverhältnissen oder prekärer Beschäftigungsverhältnisse die Vereinfachung der Vorschriften der Mitgliedstaaten für die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Außerhalb des Abschnitts zum Arbeitsmarkt betont der Jahreswachstumsbericht die Verwundbarkeit der Volkswirtschaften insb. im Euro-Währungsgebiet infolge der bestehenden starken, anhaltenden makroökonomischen Ungleichgewichte. Viele Mitgliedstaaten müssten ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Während sich für stark verschuldete Mitgliedstaaten mit hohen Leistungsbilanzdefiziten eine strikte nachhaltige Lohndisziplin empfehle sollten Mitgliedstaaten mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen die Ursachen anhaltend schwacher Inlandsnachfrage ermitteln oder bekämpfen. Beispielhaft werden die weitere Liberalisierung des Dienstleistungssektors und eine Verbesserung der Investitionsbedingungen als hierfür geeignete Maßnahmen angeführt. Unerwähnt bleibt die Möglichkeit einer Angleichung der Wettbewerbsfähigkeit durch Mindestlöhne oder Lohnsteigerungen in Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzüberschüssen, obgleich auch dies positive Einflüsse auf die Inlandsnachfrage hätte22. Beschäftigungspolitische Leitlinien im Jahreswachstumsbericht 2011 im Überblick Arbeit attraktiver machen durch Steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit Förderung der Anhebung des Erwerbskräftepotenzials von „Zeitverdienern“ Reform der Alterssicherung Schaffung von Anreize zur Beschäftigungsaufnahme durch Weiterentwicklung der Wohlfahrtssysteme Erleichterung des Eintritts in den Arbeitsmarkt durch Flexibilisierung der Arbeitsvorschriften und des Arbeitsmarktes WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 19 WD 11 – 3000 – 9/11 Weitere bzw. detailliertere Empfehlungen sind im Anhang 3 des Jahreswachstumsberichts enthalten 23. Der hierbei gewiesene Reformpfad wird als Übergang vom Krisenmanagement zu Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt umschrieben. Folgende Prioritäten im Bereich der strukturellen Arbeitsmarktreformen müssten sofort in Angriff genommen werden: Die gezielte, zeitlich befristete Reduzierung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge . Insb. bei neu eingestellten jungen Arbeitskräften, Frauen oder Eltern nach dem Wiedereinstieg in den Job, älteren Arbeitslosen oder Personen mit niedrigem Einkommen – könne dies den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Möglich sei dies mit geringeren Kosten als jenen, die bei Nichtbeschäftigung dieser Menschen an Arbeitslosenund Sozialleistungen anfallen würden. Unter Sicherung eines angemessenen Arbeitsentgelts könnten mehr Flexibilität bei Lohn bzw. Gehaltsanpassungen und bei der Einstellung – empfohlen werden in diesem Zusammenhang nach Erfahrung differenzierte und von Sekundärleistungen flankierte Einstiegsgehälter – sowie ein besserer Zugang zu Arbeitsverwaltungen und zu beruflicher Bildung helfen, das gegenwärtig hohe Niveau der Jugendarbeitslosigkeit zu senken. Löhne - und Gehälter müssten schneller an Marktentwicklungen angepasst werden. Löhne und Gehälter müssten die Arbeitsproduktivität zutreffend und zeitnah widerspiegeln und der Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber dem Rest der Welt sowie innerhalb der EU und der Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit sollten Steuerreformen verbunden mit besserem Zugang zu Leistungen und der stärkere Einsatz von Lohn- und Gehaltsergänzungsleistungen zum Einsatz kommen. Der Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme sollten durch Lohn- und Gehaltsergänzungsleistungen sowie Steuergutschriften in Kombination mit der rascheren Vermittlung junger Arbeitsloser in geeignete Schulungsprogramme oder Lehrangebote erhöht werden. Zur Anhebung der Beschäftigungsquote von Frauen wird ein verbessertes Angebot an Sachleistungen und ein niedrigerer effektiver Grenzsteuersatz für Zweitverdienende empfohlen bei gleichzeitiger Kürzung familienbezogener Besteuerung und Arbeitslosen- oder bedürftigkeitsabhängiger Leistungen. Gefordert wird eine größere interne Flexibilität v.a. im Bereich der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit insb. durch Ausgestaltung der Kurzarbeitsregelungen. Den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach Beendigung der Elternzeit und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sollen flexible Arbeitsregelungen unterstützen. Empfohlen wird der Ausbau von Ganztagsbetreuungseinrichtungen insb. für Kinder unter drei Jahren. Es wird eine ausgewogenere Inanspruchnahme des Elternurlaubs durch beide Elternteile für erforderlich gehalten. 23 Jahreswachstumsbericht, Anhang 3, Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts, 18 Dazu i.E. Mittelung der Kommission, KOM/2010) 682 end. S. 15 f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 20 WD 11 – 3000 – 9/11 http://ec.europa.eu/economyfinance/articles/eueconomicsituation/pdf/2011/com201111annex3de.pdf WD 11 – 3000 – 9/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 21 WD 11 – 3000 – 9/11 Weitere Anstrengungen seien notwendig zur Beseitigung der Regelungen zum vorzeitigen Ruhestand und zur Anhebung des Regelpensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters. Angestrebt wird hiermit eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer/innen. Ein längerer Verbleib in Beschäftigung ließe sich auch durch eine Verknüpfung von späterem Wechsel in den Ruhestand mit höheren Pensions- bzw. Rentenansprüchen sowie mit Maßnahmen für aktives und gesundes Altern erzielen. Weitere Reformen der Arbeitslosenleistungen und anderer Leistungssysteme sollten die Leistungsbemessung an den Konjunkturzyklus ausrichten. Arbeitslosenleistungen sollten darauf überprüft werden, ob sie Anreize für die Beschäftigungsaufnahme bieten. Die Leistungen sollten so ausgelegt sein, dass sie durch zeitlich befristete Unterstützung und durch an Weiterbildung und Arbeitsuche geknüpfte Anspruchsvoraussetzungen die Rückkehr arbeitsloser Personen ins Arbeitsleben belohnen. Dazu soll der Zugang zu Arbeitslosenleistungen erleichtert werden verbunden mit häufigeren Kontakten, begleitender Kontrolle der Bemühungen, einen Arbeitsplatz zu finden, und dem Einsatz von Sanktionen bei Nichteinhaltung. Ein Schwerpunkt künftiger Arbeitsmarktpolitik wird in dem Abbau der Arbeitsmarksegmentierung gesehen. Dazu soll eine Änderung der Kündigungsschutzvorschriften einen Beitrag leisten. Als Optionen, die Unterschiede zwischen Beschäftigten mit atypischen Arbeitszeiten und mit unbefristeten Arbeitsverträgen abzubauen, werden eine Ausweitung von Vereinbarungen mit offener Vertragslaufzeit und zeitlich gestaffelten Arbeitnehmerschutzrechten genannt. Trotz der angespannten Situation der öffentlichen Haushalte sollten die Investitionen in den allgemeinen und beruflichen Bildungssektor auf dem bestehenden Niveau fortgeführt oder – wo möglich – erhöht werden. Die Reformen müssten fortgesetzt werden mit dem Ziel, in einem nach der Krise umstrukturierten Arbeitsmarkt mit geänderten Arbeitsplatzanforderungen einem möglichst großen Kreis von Jungen Menschen und gering Qualifizierten Beschäftigungschancen zu eröffnen. 18 Dazu i.E. Mittelung der Kommission, KOM/2010) 682 end. S. 15 f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 22 WD 11 – 3000 – 9/11 Prioritäten einer strukturellen Arbeitsmarktreform im Überblick Zeitlich befristete Reduzierung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge Mehr Flexibilität bei Lohn und Gehalt Stärkerer Einsatz von Lohn- und Gehaltsergänzungsleistungen Größere Flexibilität im Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitszeit Ausbau von Ganztagsbetreuungseinrichtungen Beseitigung der Regelungen zum vorzeitigen Ruhestand/Anhebung des Regelpensionseintrittsalters bzw. des Renteneintrittsalters Anpassung der Leistungen für Arbeitslose an Konjunkturzyklen Stärkung der Anreize zur Beschäftigungsaufnahme bei der Ausgestaltung der Leistungen an Arbeitslose Abbau der Segmentierung des Arbeitsmarktes durch Änderung im Bereich Kündigungsschutz und rechtliche Angleichung von zeitlich atypischer Beschäftigung und unbefristeter Beschäftigung Beibehaltung/Erhöhung der Investitionen im Bildungssektor 5. Resonanz auf die beschäftigungspolitische Leitlinien der Europa 2020-Strategie Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 zu den Empfehlungen des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahme der Mitgliedstaaten Stellung bezogen24. Gefordert wird die Einhaltung der im Lissabon-Vertrag normierten Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der vorgeschlagenen Leitlinien. Grundsätzlich unterstützt wird die Bemühung um eine effizientere Koordinierung im Bereich der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik ; der Bundesrat macht hierbei aber mögliche Probleme aus bei der von der Kommission angestrebten Ausweitung der Koordinierungsmechanismen der Währungsunion auf den Bereich der Wirtschaftspolitik. Eingefordert wird die Achtung der Rahmenkompetenz der EU und des Subsidiaritätsprinzips, damit genügend Spielräume für nationale und regionale Politikgestaltung bleiben. Der Bundesrat unterstützt die auf mehr und bessere Arbeitsplätze abzielende beschäftigungspolitische Leitlinie 7. Er betont die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europa 2020 Strategie. Für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sei die Anpassung vorhandener Qualifikationen an künftig nachgefragte Qualifikationen und die Verbesserung der Qualität der Bildung erforderlich. Derzeit fehle im Rahmen der Leitlinie 10 die Festlegung von Indikatoren für Armut und einer Quantifizierung hierfür. Auch künftig hält der Bundesrat den Europäischen Sozialfonds für ein wichtiges Instrument zur Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASK) hat im Rahmen ihrer Tagung am 24./25. November 201025 die soziale Dimension der neuen Europa 2020-Strategie begrüßt, hält dabei aber 24 Beschluss des Bundesrates vom 4.06.2010. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 KOM(2010) 193 endg., BR-Drs. 267/10 http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2010/0201-300/267- 1028B29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/267-10%28B%29.pdf 25 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2010 am 24./25. November 2010 in Wiesbaden http://www.asmk2010.hessen.de/irj/HSMInternet?cid=bdfc168890461b23e78a7664dce3035c 22 So die Forderung von Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann, vgl. Süddeutsche Zeitung vom 28.01.2011 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 23 WD 11 – 3000 – 9/11 für erforderlich, dass die durch den Vertrag von Lissabon vorgegebene Kompetenzverteilung und das Subsidiaritätsprinzip bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen gewahrt bleiben. Im Rahmen der Methode der Offenen Koordinierung sei der Prozess des freiwilligen voneinander Lernens in den Bereichen Armut und soziale Eingliederung, Rente und Gesundheit der erfolgversprechende Weg. Jeder Legislativvorschlag der Kommission bedürfe einer verstärkten Analyse der hierdurch ausgelösten beschäftigungs- und sozialpolitischen Folgen. Von der Kommission werden konkrete Vorschläge erwartet, wie die Anhebung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen auf 75% und der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit erreicht werden soll. Eine der Voraussetzungen für das Erreichen der Ziele der Europa 2020-Strategie sei die Gleichstellung der Geschlechter. Eine Beschäftigungsquote von 75% ließe sich nur mit Anhebung der Beschäftigungsquote von Frauen zu erreichen. Begrüßt wird die mit dem Grünbuch Rente durch die Kommission angestoßene Diskussion über angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentenansprüche , wobei die ASK der Ansicht ist, dass einige in dem Grünbuch angekündigte Vorhaben nicht mehr von den Kompetenzen der EU abgedeckt sind. Es sei allein Sache der Mitgliedstaaten, Regelungen für angemessene Ruhestandseinkommen zu schaffen oder das Renteneintrittsalter festzulegen. Die Vorschläge der Kommission zu Mindeststandards für den Erwerb, die Wahrung und die Übertragbarkeit von Zusatzpensions- und Zusatzrentenansprüchen hält die ASK für überflüssig. Die Kommission wird gebeten, Vorschläge zur weiteren Konkretisierung der Leitinitiative „Plattform zur Armutsbekämpfung“ vorzulegen und betonen die Rolle der Sozialpartner bei der Erarbeitung von Legislativakten im Bereich der Sozialpolitik. - Fachbereich Europa -