PE 6-3000-004/18 (17. Januar 2018) © 2019 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Diese Kurzinformation dient lediglich der bundestagsinternen Unterrichtung, von einer Weiterleitung an externe Stellen ist abzusehen. Der Fachbereich wird um Beantwortung folgender Frage ersucht: Es gibt einen EU-Schlüssel der Europäischen Kommission vom September 2015 zur Verteilung von Flüchtlingen auf EU-Länder. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/462899/umfrage/verteilungsschluessel-von-fluechtlingen -auf-die-mitgliedslaender-der-europaeischen-union/ Gibt es bereits Daten zu der tatsächlichen (!) Verteilung und den damit verbundenen Soll/Ist-Kosten sowie ggf. EU-weiter Verrechnung von Mehr-/ oder Minder-Kosten? 1. Zu den tatsächlichen Verteilungsdaten Auf Grundlage der Beschlüsse des Rates vom 27. Mai 2015 [(KOM(2015)286 endg., vom Rat angenommen am 15. September 2015, vom EP am 9. September 2015] und vom 9. September 2015 [KOM(2015)451 endg., vom Rat angenommen am 22. September 2015, vom Parlament am 17. September 2015] sollten bis zum 26. September 2017 in Italien und Griechenland ankommende Flüchtlinge in andere Mitgliedstaaten umverteilt werden (anvisiert waren 160.000: 40.000 nach dem ersten, 120.000 nach dem zweiten Beschluss ). Mit Stand vom 12. Januar 2018 sind 11.468 Flüchtlinge aus Italien und 21.710 aus Griechenland, insgesamt also 33.178 Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten verteilt worden. Davon sind 10.265 nach Deutschland umverteilt worden. Diese Informationen finden sich auch in englischer Sprache frei zugänglich im Internet unter https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files /what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material/docs/state_of_play_-_relocation _en.pdf und werden fast täglich aktualisiert. Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Aktuelle Daten zur Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union und zu den damit verbundenen Kosten Kurzinformation Aktuelle Daten zur Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union und zu den damit verbundenen Kosten Fachbereich Europa (PE 6) Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Seite 2 2. Vorliegende Informationen zu den damit verbundenen Kosten Von der Kommission war zu erfahren, dass die Kosten mithilfe von Pauschalzahlungen abgegolten werden sollen (jeweils Art. 10 der o.g. Beschlüsse). Danach erhält jeder Mitgliedstaat eine Summe von 6.000 Euro für jeden Flüchtling, den er aufnimmt. Als Pauschalsumme für den Transfer, der von den abgebenden Mitgliedstaaten zu tragen ist [vgl. Erwägungsgrund 21 des Ratsbeschlusses vom 9. September 2015 sowie Art. 30 Verordnung (EU) 604/2013], erhalten diese (mithin Italien, Griechenland und Ungarn) 500 Euro für jeden Flüchtling (allerdings nur gemäß des zweiten Umverteilungsbeschlusses vom 9. September 2015). Die Mittel werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU (AMIF) finanziert. Über die tatsächlich entstandenen Kosten für Transfer, Unterbringung oder Integration führt die Kommission keine Statistiken, diese sollten von den Mitgliedstaaten geführt werden. Auch zu einer etwaigen Verrechnung ist nichts bekannt. - Fachbereich Europa -